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1. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 217

1864 - Hannover : Hahn
217 niedrigsten politischen Interessen wegen gekämpft ward, und der die Gauen Deutschlands dreißig Jahre lang dnrchtoben, vor allem aber Niedersachsen so furchtbar heimsuchen sollte. Die Eifersucht der Katholiken und Protestanten war endlich in offenen Kampf ausgebrochen, nachdem die protestantischen Fürsten 1610 die Union von Ahansen geschlossen, denen die katholischen bald barauf durch die Verbindung der Liga ein Gegengewicht zu bieten versucht batten. In Böhmen brach der offene Kampf zuerst aus, der durch die Schlacht am weißen Berge im Jahre 1620 und die Vertreibung des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz, des sogenannten Win- terkönigs, vorläussg seinen Abschluß erhielt. Des Vertriebenen nahm stch der Bruder Friedrich Ulrich's, der unter dem Namen „der tolle Christian" bekannte, auch mehr für Schwert und Har- nisch als für den Chorrock geborene Bischof von Halberstadt eifrig an. Bald nach der Vertreibung des Winterkönigs verließ er eilends die Niederlande, woselbst er sich damals aushielt, und begann in Westphalen und Niedersachsen ein Heer ;u werben. Alles strömte den Fahnen des jungen kampfesmuthigen Bischofs zu, und in einer ungemein kurzen Zeit war dieser im Stande, ein ziemlich bedeuten- des Heer ins Feld zu führen. Vom Kaiserhause, das dem ealcn- berg-wolfenbütteler Fürsten um so weniger hold war, als Fried- rich Ulrich der Union der protestantischen Fürsten beigetreten war, ward die sofortige Ueberziehung der Welfenlande angedrvht, sobald Christian von Halberftadt seinen Entschluß, stch des Winterkönigs anzunehmen, zur Ausführung bringen sollte. Obwohl Friedrich Ulrich und die Herzogin-Mutter Elisabeth bierauf den jungen Bi- schof beschworen, den Kampf, durch den vielleicht unsägliches Elend über Nicdersachseii verhängt werdeii könne, zu unterlasseii, so brach Christian dennoch im Jahre 1621 mit 13 Cornet Reiterii und 12,000 Manu zu Fuß auf, um die Pfalz ;u erreichen. Sein Vor- haben mißlaiig. Er ward nach Westphaleii zurückgedräugt. Die dortigen reichen Klöster mußteii ihm die Mittel ziir Unterhaltung, ja Vermehriliig feine© Heeres gewähren. 1622 machte der Halber- städter mü 8000 Reiterii und 12,000 Mann zu Fuß abermals den Versuch, die Pfalz zu erreichen und sich mit dem Grafeii Mans- seld, der gleichfalls für den vertriebenen Kurfürsten ins Feld ge- zogen und eben so wie Christian fein Heer durch Raub und Plün- derung unterhielt, zu verbinden. Seiii Vorhaben mißlang aber- mals infofern, als sein Heer am 20. Juni 1622 von Tilly bei

2. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 149

1864 - Hannover : Hahn
149 Heinrich der Wunderliche von Grubenhagen 1284 das Schloß Eversteiu mit Erfolg belagert hatte, von den Herzogen dieser wcl- fischen Linie abhängig. Zwar suchten die Grafen häufig dies wie- der abzuwendeu, schlossen Verträge dieserhalb mit dem Bischose von Paderborn, 1399, und dem Grafen von der Lippe (vid. pag. 147 oben) 1403, aber die Herzoge von Grubenhagen gaben ihr einmal erworbenes Recht nicht auf, sondern verpfändeten solches später freiwillig an ihre Stamm-Vettern Bernhard und Heinrich. Diese wußten den letzten der eversteinschen Grafen, Hermann*), am 20. Januar 1408 zu einem Frieden, zu Hameln, zu zwingen, der durch die Verlobung Elisabeths, der Erbtochter des Grasen Her- mann, mit Otto, dem Sohne Bernhards, besiegelt wurde, und be- fiimmte, daß nach dem Tode Hermanns, der auch wahrscheinlich im Jahre 1413**) erfolgte, die Grafschaft an Calenberg fallen sollte. So kam es auch, und nur einzelne Stücke, — Brackel mit Perti- nenzien, — hatte das Hochstift Paderborn als von ihm abhängiges Lehen eingezogen. Fast zu gleicher Zeit starb mit dem Grafen Heinrich das Dynastengeschlecht der Herren von Homburg aus. Ihr Gebiet be- stand hauptsächlich aus den Aemtern Lauensteiu, Grene, Wolden- stein, der Grafschaft Hohenböcken und mehreren anderen Stücken. Schon am 9. October 1409 hatte er Bernhard zum Erben ein- gesetzt, gegen Renten für sich und die Seinigen. Beide Stücke, Everstein und Homburg, kommen dann schon in der Theilung von 1409 als welfische Besitzungen vor. Allein die obige Gemeinschaft der Brüder Bernhard und Heinrich währte nickt lauge. Der Letztere ward bald nach seiner Rückkehr vom Concil zu Costiütz zu Uelzen am 2. October 1416 von einer pestartigen Krankheit dahingerafft. Er hinterließ zwei Söhne, Wilhelm, den Aeltern, auch Vietoriosus, Lslueosus, später Gotteskuh genannt, geb. 1400z utib Heinrich, unter dem freilich für ihn sehr schlecht passenden Beinamen „der Friedfertige", kaeillerw, bekannt, geb. 1411. So lange nun noch die Minderjährigkeit dieser Prinzen dauerte, und eine Vormundschaft, gebildet aus ihrem Oheim Bernbard uiid Verordiieten der Ritterschaft iind des Magistrats *) Dessen einziger Sohn Otto ist 1405 schon urkundlich nicht mehr ain Leben. ") Andere Angaben geben erst die späteren Jahre 1437 und 1442 für dies Ereigniß an.

3. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 150

1864 - Hannover : Hahn
150 zu Lüneburg das Beiden gehörige Lüneburg als Ganzes zusammen- hielt, blieben auch die politischen Verhältnisse des Welfenhauses, wenigstens äußerlich, dieselben des Jahres 1409. Allein kaum war der jüngste mündig geworden, so mochte er nicht mehr an dem Bisherigen halten. Unter dem Vorwände, daß ihr Vater bei der Theilung von 1409 verkürzt sei, wußte er seineil altern Bruder dahin zu bringen, daß Beide dagegen einen förm- lichen Protest einlegten, und eine neue scharf lind gesonderte Tren- nllng der welfischen Lande verlangten, wofür sie auch den Kaiser als Oberlehnsherrn günstig zu stimmen wnßteil. Bernhard, wenn er es nicht zu einem förmlichen Kriege mit den Neffen kom- men lassen wollte, mußte mit seinen Söhnen nachgeben. Unter Vermittlung des Landgrafen Llidwig von Hessen kam auch der von Wilhelm gefertigte Entwurf einer Theilnngsurkunde am 27. Mai 1428 zur Vorlage. Bernhard wählte am 22. Anglist desselben Jahres für sich und seine Nachkommenschaft den lüneburgschen Theil, welcher das ganze Herzogthum dieses Namens in sich begriff, wozu noch die everstein- schen Erwerbungen kamen. Er ward der Stammvater der mitt- leren lünebnrgischen Linie. Braunschweig-Wolfenbüttel-Calenberg, welches somit ans die beiden Brüder Wilhelm und Heinrich fiel, begriff mit Homburg alles Uebrige außer den welfischen Landen, welche im Besitz der göttinger und grnbenhagenschen Linie waren. Sie tuurben die Stammväter der mittleren bralinschweigschen Linie. Gemeinschaftlich blieben bei dieser Theilung die Zölle zu Schnakenbnrg und Hitzackerz die Anwartschaft aus das Göttingische (durch den Erbvertrag mit Otto 1401 erworben), so wie die Städte Braunschweig, Lüneburg und Hannover. Von letzterer jedoch wurden Zölle, Gerichte, Mühlen, so wie der Hof ans der Neustadt, zu Brannfchweig-Wolfenbüttel-Calenberg gelegt. Die geistlichen Lehen der Stadt Braunschweig zu 8t. Blasii und Cyriaci .sollten abwechselnd vergeben werden. 8- 20. Anfänge der modernen Staats-Entwickelung. Die Entstehung der Stände des Adels, der Geistlichkeit und der Städte, sowie ihr Verhältniß zum Landesherrn. Es ist schon oben darauf hingewiesen, wie nach den langen inneren Kriegen unter Heinrich Iv. und V. 1123 die großen Lehen

4. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 222

1864 - Hannover : Hahn
222 in der traurigsten Lage van der Welt zurück. Gänzlich verarmt, sah dies in jener schrecklichen Zeit keinen Ausweg, stch wieder empor- zuarbeiten. Die von dem Herzoge nachgelassenen Schulden betrugen neben einer Menge rückständiger Zinsen und Besoldungen die für jene Zeit ungeheuere Summe von fünf Millionen Thalern. Zur Abtragung dieser Schulden bestimmten die Successoren des Herzogs 1653die Jntraden verschiedener Stücke und zwar des Salzwerkes zu Liebenhalle, der im Amte Eimbeck belegenen Julius- und Bruch- Mühlen re. und sind die Schuldner auch sämmtlich nach vorge- schriebener Ordnung nunmehr befriedigt. § 27. Lüneburgische Linie unter den Herzogen Ernst dem Bekenner und Wilhelm. Heinrich der Mittlere, -f- 1532. Otto I., ch 1549, Ernst der Bekenner, Franz ch 1549^ Stifter der harburge r ch 1546. gi fhorncr Linie. Linie. ^ 's ch ch C>tto Ii., f 1603-' ' Franz Otto, ch 1555. Heinrich,ch 1598 Wilhelm,-f-1592^ | Stifter der bannender- Stifter der jüngeren j gcr Linie. oder heutigen lüne- t Kurzer Linie. Wilhelm,ch 30.März 1642. August I., Sieben Söhne, unter dc- -j- -j- f Stifter der heutigen nen Georg, der Stifter der braunschw.. wolfb. calenbcrgfchcn Linie und Linie. der heutigen Könige von Hannover. Heinrich der Mittlere von Lüneburg entsagte, wie wir gesehen haben, um den üblen Folgen zu entgehen, die ihm seine Theil- nahme an der hildesheimischen Stiftsfehde bereitete, im Jahre 1520, und dann nochmals wiederholt 1522 der Negierung, zog sich nach Frankreich zurück und übergab sein Land seinen Söhnen Otto und Ernst. Sie verwalteten, ohne förmlich zu theileu, wie sie auch schon 1517 unter sich festgestellt hatten, zuerst gemeinschaftlich das durch Schulden und Verpfändungen gedrückte Erbe bis 1527, wo der ältere, Otto, um eine Verbindung mit seiner geliebten Meta von Campe vollziehen zu können, sich mit dem Amte Harburg ab- stnden ließ, auf alle seine übrigen Aiisprüche verzichtete und somit Stifter einer fteinen Nebenlinie, der harburgischen, wlirde. Er starb 1549, und obwohl seine Nachkommenschaft zuerst nicht für successionsfähig angesehen wurde, so gab mau später nach, und gestand seinem Sohne Otto Ii., der ebenfalls aus das übrige Lüne- burg verzichtete, die Aemter Harburg und Moisburg mit Succes- sious-Necht für seine Nachkommen zu. Ihm folgte 1603 sein

5. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 223

1864 - Hannover : Hahn
223 Sohn Wilhelm, und obwohl dieser noch neun Brüder hatte, so war doch von allen Verwandten beim eignen Tode am 30. März 1642 Niemand mehr am Leben. Damit erlosch dieser Nebenzweig der lüneburgischen Linie wieder. Heinrich des Mittleren zweiter Sohn, Ernst, war seit 1527 also somit fast der ausschließliche Erbe des ganzen Herzogthums Lüneburg geworden. Zu Uelzen am 27 Juni 1497 geboren, ward er am Hose jdes Kurfürsten Friedrich des Weisen von Sachsen erzogen, von wo er mit dem früheren Lehrer und nachherigen Hof- prediger des Kurfürsten Johann Friedrich, den: berühmten Spala- tinus, rm Jahre 1512 die Universität Wittenberg bezog. Hier lernte er Luther persönlich kennen, und dies ward entscheidend für sein ganzes übriges Leben. Nachdem er dann noch zwei Jahre auf Reisen, vorzüglich in Paris, zngebracht, kehrte er 1520 nach Lüne- burg zurück, um nach der Abdankung seines Vaters die Regierung selbst zu übernehmen. Die Hauptaufgabe seines ganzen Lebens war die Einführung der neuen Lehre. Schon 1524 und 1525 auf dem Landtage zil Uelzen ward damit begonneii, rnid alles Widerspruchs der noch vorhandenen katholischeii Corporationeii, besoiiders der Klöster und Stifter, ungeachtet, vorzüglich seit Eriist 1530 den Magister Urba- nus Regius (König) zil seinem Geiieral-Superintendenten ernannt hatte, glücklich damit fortgefahren. An diesen Namen knüpft sich voii da an bis zu seinem Tode 1541 ein nicht geringer Theil der Neformatioii in unseren Landen*). Das Vermögen der katholischen Klöster und Stifter ward meist von Ernst mit dem eignen Do- manio vereinigt, dagegen für die Kirchen nnb Schulen der neuen Confessioli im Verein mit den Landständen treulich gesorgt. Bei Allem, was von den protestantischen Fürsten für ihre Sache gescbab, war Erlist der eifrigste Bnndesgenosse, bei dem Bündnisse zil Torgau, bei der Protestation zil Speier, bei lieber- reichung der Confession zil Augsburg lind bei dem schmalkaldischen Bündnisse. Ein jüngerer Bruder von Ernst, Fraiiz, noch Kind bei dev Abdankuiig des Vaters, nunmehr im Jahr 1536 mündig gewor- den, verlangte jetzt feinen Theil an der Regierung, der ihm auch, in Form einer Gesammtregierung, willig zugestanden wurde. Je- ') Uhlhorn, Urbanus Regius.

6. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 224

1864 - Hannover : Hahn
224 doch in der That bekümmerte sich Franz wenig darum, ließ viel- mehr seinen Bruder allein walten, und trug selbst 1539 auf Ab- findung an. Als solche erhielt er das Amt Gifhorn, gegen Ent- sagung seiner übrigen Rechte. Da er aber schon 1549 ohne männ- liche Nachkommen starb, so ward Gifhorn wieder mit dem übrigen Lüneburg vereinigt. Ernst selbst starb schon am 11. Januar 1546, in einem Jahre mit Luther. Wegen seiner Anhänglichkeit an du neue Lehre nennt man ihn „den Bekenner" (Confessor). Von seiner direkten Nachkommenschaft stammen die jetzigen blühenden Linien des wel- sischen Hauses ab. Von seiner Gemahlin Sophie, Tochter des Herzogs Heinrich von Mecklenburg, hatte er vier Söhne, welche jedoch zur Zeit alle noch unmündig waren, so daß der Vater in seinem Testamente für sie die Stände des Landes zu Vormündern bestellt hatte. Die Rechte der letzteren und ihre Theilnahme an Verfassung und Ver- waltung ward natürlich durch solche Ereignisse gehoben und für alle Zeiten festgestellt. Die Deputirten derselben, um das Geschäft der Regierung zu leiten, waren Thomas Grote, Jürgen von der Wense, der Kanzler Balthasar Klammer und Dr. Jo ach. Möller. Freilich hatte auch noch der Kaiser, als man sich Anfangs über Manches nicht vereinigen konnte, sich in die Sache gemischt, und den Erzbischof Adolf von Cölln und den Grafen Otto von Schaumburg zu Obervormündern bestellt; jedoch ließen diese im Ganzen die an Ort und Stelle selbst ernannte Commission, deren Thätigkeit bis 1555 dauerte, ruhig und zum Vortheil und zur Wohlfahrt des Landes gewähren. In dem gedachten Jahre trat der älteste der Brüder, Franz Otto, die Regierung, welche ihm feierlich von der Vormundschaft übertragen wurde, selbst an. Allein er starb schon 1555, und da der ans ihn folgende Friedrich schon 1553 an einer in der Schlacht von Sievershausen empfangenen Wunde gestorben war, so traten nun die folgenden Brüder Heinrich und Wilhelm ein. Ihre An- fangs gemeinschaftliche Regierung führte zu mancher Uneinigkeit unter sich und mit den Landständen, bis 13. September 1569 der ältere, Heinrich, erklärte, mit einer Abfindung, bestehend in Stadt und Amt Dannenberg, dem Kloster Scharnebeck und anderen klei- neren Vortheilen, zufrieden ;u sein. Jedoch behielt er sich und sei- nen Nachkommen etwaige Erbrechte auf die welstschen Lande vor. L

7. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 225

1864 - Hannover : Hahn
225 Heinrich ward durch diesen Akt der Stifter einer neuen Linie, der sogenannten dannenbergschen, welche später vermöge jenes vor- behaltenen Rechtes die braunschweig - wolfenbüttelschen Lande in ihrer heutigen Gestalt erworben hat. Er selbst vermehrte noch durch den Landtagsabschied 511 Uelzen den 26. November 1592 und in einem besondern Vertrage mit seinem damals über Lüne- burg herrschenden Neffen sein kleines Ländchen mit den Aemtern Hitzacker, Lüchow und Warpke, starb dann am 19. Januar 1598, und hinterließ sein Erbe seinem Sohne August I., der dann durch Ausführung jener oben erwähnten Erwerbung eine der wichtigsten Persönlichkeiten in der neuern Welfengeschichte geworden ist. Herzog Wilhelm, von da an alleiniger Regent, wandte seine ganze Thätigkeit den inneren Verhältnissen des Landes, namentlich auch den kirchlichen zu. Er bewies dies im Jahr 1576 durch Er- lassung des sogenannten Oorp>u8 äoetrirms Wilhel minum, einer wohlgeordneten Grundlage des ganzen Kirchenwesens im Lüne- burgischen. Im Jahre 1581 überfiel ihn eine Geisteskrankheit, von der er nie ganz genas, und die auch Veranlassung war, daß er bis zu seinem Tod, 1592 den 20. August, in tiefster Abgeschieden- heit in Celle feine Tage znbrachte. Doch nahmen sich Stände und Beamte treulich während der Zeit der Negierung an, die somit ruhig den von ihm selbst angeordneten Gang weiter ging. Zwei Erwerbungen, auf welche schon früher, wie wir ge- sehen, Ansprüche erworben waren, vergrößerten unter seiner Negie- rung das Land. Zuerst die Grafschaft Hoya. Diese, 54 Quadrat-Meilen groß, mit 120,000 Einwohnern, theilt sich in die obere und untere Grafschaft. Ihre Beherrscher gehörten zur Zeit Heinrich des Löwen zu dessen großen Vasallen, die sich nach seinem Sturze selbstständig machten und in dieser Art seit 1202 Vorkommen. Sie vergrößerten ihr Bcsttzthum durch die Herrschaften Alt- und Nell - Bruchhauseu llnd dllrch Er- werbllngen von Nachbarn, wie deil Grafen von Wunstorf, den Herren voll Stnmpeilhusen nnb Anderen. Kaiser Maximilian I. zog 1501 die niedere Grafschaft ein nnb gab Heinrich dem Mitt- lern von Lüneburg eine Anwartschaft; dagegen verstanden sich die Grafen von Hoya dazu, jetzt auch die obere Grafschaft vom Hallse Braunschweig-Lüneburg 511 Lehn zu nehmen. Dies tbeilte sich, als mit Graf Otto am 25. Febrllar 1582 Hoya ausstarb so daß Lüneburg die liiedere, Calenberg und Wolfenbüttel gemeinschaftlich 15

8. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 228

1864 - Hannover : Hahn
228 war bei seinem Regierungsantrltt schon 45 Jahre alt. Auch er nahm sich der Negierung seilles Landes mit lobenswerthem Eifer an. Aber nicht immer gelangte er zllm erwünschten Ziele, die Zeit war zu schwer. Der dreißigjährige Krieg war bereits angegangen. Schoil vorher hatten 1614 die Stände des niederfächsischeil Kreises Chrisiian zum Kreisobersten erwählt; allein bei der Uneinigkeit und der Schwäche der protestantischen Fürsten, bei ihrem Mißtrauen und der deutschen Liebhaberei, zu Fremden eher als zllm Bruder zu halteil, hatte er von diesem Amte wenig Freude und iloch weni- ger Vortheil. Als nun gar der Dänenkönig durch Kabalen aller Art sich in die deutschen Angelegenheiten mischte uild ilach diesem Kreisoberstenamte strebte, legte es Christian 1625 förmlich nieder, neigte sich sogar auf die kaiserliche Seite, weil er meinte, seinem Lande dadurch Friedeil 511 verschaffen, ein Schritt, über den er die bittersteil Vorwürfe feiner Verbündeten hören mußte. Er war es arlch, lvelcher das grnbenhagenffche Gebiet der wotfeilbüttelscheil Linie 1617 wieder abstritt. Die harburg'schen lind dannenbergffchen Vetteril, welche zlir lüneburg'schen Hallptlinie gehörteil, verlangten auch ihr Theil von dieser Erwerbung. Chri- stian verglich sich mit ihnen durch den Receß vom 30. März 1629, wodlwch er jedoch fast Alles in feine Gewalt bekam. Christian starb den 8. November 1633. Ihm waren schoil zwei jüngere Brüder, Johann, Thesanrarius am Domstifte zu Minden, 1628, llild Magnlls, Domprobst zu 8t. Blasii in Brannschweig, 1632, im Tode vorausgegangen. Es folgte nunmehr, bcm brüderlichen Vertrage gemäß, Anglist der Aeltere, Bischof von Ratzeburg, in der Regierung. Unter ihm erfolgte für welfische Geschichte eins der folgereichsten Ereigllisse. Herzog Friedrich Ulrich, der Besitzer von Braunschweig-Wolsen- büttel, Caleiiberg, Göttingeil urld den kleineren dazu gehörigen Stücken, starb plötzlich, wie schon früher erzählt ist, am 11./21. August 1634 in Folge eines im eigenen Zimmer gethanen linglücklichen Falles ohne männliche Nachkommenschaft. Es galt, die von feiner Linie besessenen Lande 511 vererben. — Als Erben dazu stellten sich: I. die lüllebnrger oder celle'sche Lillie. Sie ward zlir Zeit repräsentirt diirch den Regenten Aiiglist beit Aeltern, Fried- rich und Georg, den Fortpflanzer des gailzeil Geschlechts. Er war daher schoil aus diesem Grunde bei dem Geschäft am meisten

9. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 232

1864 - Hannover : Hahn
232 der Stadt Braunschweig wlirden jeder Linie ihre vermeintlichen Rechte Vorbehalten. Außerdem gab es eine Menge Vorbehalte noch für Jedeny eine Menge anderer Fragen, namentlich über gemeinschaftlich vom ganzen welfischen Hause ansznübende Rechte, z. B. Belehnungen, Ertheilnngen von Präbenden, Theilungen der Archive, des Kriegs- materials w., Vorsitze in Versammlungen, gemeinschaftlich ans- znübende Pflichten, wie Reichs- und Kreisstcucrn, sollten dem- nächst zur speciellen Erörterung und zum befonbern Abschluß gelangen. Gemeinschaftlich blieb die Universität Helmstedt mit wechseln- dem Directorium der verschiedenen Linien. Die von der ausgestorbcncn Linie Friedrich Ulrichs besessenen Harzthcile, der Rammelsberg mit Zubehör, sammt den Städten Zellerfeld, Wildemaiin, Griind und Lauteiithal, blieben gemein- schaftlich. Ihre Erträge wiirdeii nach */, berechnet, wovon Lüne- burg 3/t, Dannenberg (Wolfenbüttel) und Harburg, jedes Vr be- zog. Als letzteres 1642 ausstarb, kamen laut Hildesheimer Vergleichs vom 12. Mai 1049 feine 2/7 zu gleicher Verkeilung unter die über- bleibenden Linien. Dies ist dersogenanntecommunion-Harz, welcher bis 1768 in solcher Form besteheii blieb. In diesem Jahre ward durch Receß vom 4. Oktober der ganze Commnnion-Ober-Harz an Hannover abgetreten, und nur der Rammelsberg mit Zubehörun- gcn blieb Communion mit Brarinschweig. Die grubenhagen'schen Harztheile kamen nicht in dies Verhält- niß, fonbern blieben ausschließlich bei Lüneburg. Des Hildesheimischen, obwohl es noch von Georg besetzt war,, ward gar iiicht erwähnt. Seiiie Auslieferung laut des Urtheils des Kammergerichts (vid. § 23) war ohne Zweifel schon beschlossen, obgleich sie sich noch bis zu den Jahren 1642 und 1643 hinzog. Man sieht cs dem Thcilungs-Reccsse vollkommen an, daß er mehr das Werk der drängenden Noth, als des vollständigen Ein- vernehmens war. Das beweiseii zur Genüge die Vorbehalte und Verweisungen auf künftige Ausgleichungen. Die linglückselige per- sönliche Erbitterung, welche bei dem Theilungsgeschäft zwischen den beiden Haupt-Interessenten, Georg und August dem Jüngeren, ent- standen war, mußte es als etwas gewaltig Großes schon erscheinen lassen, wenn man sich nur in den Hauptfragen einigte. Und doch war jener Theilungs-Vertrag ein so großes Glück, wie es das

10. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 233

1864 - Hannover : Hahn
233 arme Land lange nicht empfunden. Fremdeeinmischnng war beseitigt und ein vernünftiger Besitzstand glich schweigend im Laufe der Zeit am besten und am sichersten aus, was die von persönlichen Inter- essen beherrschte stürmische Unterhandlung in Aufruhr gesetzt hatte- Fortwährend zwang nun die Noch die Fürsten, das im Theilungs-Nceesse Uebergangene oder unr beiläufig Erwähnte zu ver- vollständigen, und so nutzte mau zum Ziel kommen, wenn auch die Theilenden selbst einen solchen Termin längst nicht mehr mib erleben sollten! Auf diese Art geschah es und mußte es geschehen, daß jener Theilungs-Recetz vielleicht die wichtigste Urkiinde der ganzen Ge- schichte des welstschen Hauses geworden ist. Er bildet nicht allein die wahre Grundlage ihrer heutigen modernen Staaten, sondern auch einer Menge ihrer inneren Einrichtungen z er zeigt in einem von aller Welt praktisch anerkannten Rechtsfalle auch die Rechte derselben gegen einander, in so weit sic Rechte Eines Hauses, Einer Familie und Eines Blutes sind. Jetzt, nach Beendigung des Thcilnngsgeschäfts, hatte man auch scholl Früchte davon sehen können. Nach dem Hausvertrage vom 3. Deeember 1610 unter den lüueburgischen Brüdern hatte nun auch das erworbene Calenberg nebst Göttingeil und Gruben- hagen mit dem übrigen Lüneburg ungetrennt unter dem Seepter des zur Zeit dort regierenden August des Aeltern vereinigt werden müssen. Allein man wich voll dem eigenen Gesetze wieder ab. Die noch lebenden Brüder, August der Aeltere, Friedrich uild Georg, schlossen zu Celle am 27. Januar 1636 einen neuen Vertrag, wo- durch die eben gemachte Erwerbung dem Stammhalter Georg als ein selbstständiger von ihm regierter Staat, mit der neuen Residenz Hannover, eingeräumt wurde. Bald nach diesen Ereignissen, am 1. Oetober 1636, starb Anglist der Aeltere lind ihm folgte, aber auch ausschließlich in Lüneburg. Friedrich. Er zählte schon 63 Jahre beim Eintritt der Regierung. Dieses, so wie die Aussicht, daß er, ohne Erbeil, doch nur bestimmt ^var, eme Regeuteureibe zu schließeil, ließ ihil für sein Leben llur Ruhe wünschen. Diese sllchte er and;, schloß den gos- larscheil Friedeil uild den westphälischeu, erlebte noch das Ausster- beil der harburger Linie und den Anfall ihrer Besitzungen an ihw als nächsten Verwaildteil, überließ aber in Folge beständigen brüder- lichen Eillvernehmens die größeren Fragen der Politik der Ent-
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